§1.
VERANSTALTER
1. Der Veranstalter des Wettbewerbs „Entwerfen und gewinnen“, im Folgenden „Wettbewerb“ genannt, ist die Emalco Enamelware sp. z o.o. Company mit Sitz in Siedlce, Młynarska-Straße 13/11, eingetragen im Unternehmerregister des Landesgerichts Register geführt vom Bezirksgericht der Hauptstadt Warschau in Warschau, 13. Wirtschaftsabteilung des Landesgerichtsregisters, unter der KRS-Nummer 0000764890, Steueridentifikationsnummer NIP 8212661242.
§2.
DAUER, GEBIET UND DURCHFÜHRUNG DES WETTBEWERBS
1. Der Wettbewerb wird im Zeitraum ab dem 4. April 2024 organisiert.
2. Der Wettbewerb steht erwachsenen Teilnehmern vom 4. April 2024 um 16:00 Uhr MEZ bis zum 30. April 2024 um 23:59:59 Uhr MEZ über die E-Mail-Adresse emalco@emalco.com offen.
3. Die Auflösung des Wettbewerbs, einschließlich der Bekanntgabe der Gewinner des Wettbewerbs, erfolgt spätestens am 31. Mai 2024 um 23:59:59 Uhr MEZ auf Facebook und Instagram auf den offiziellen Emalco-Emailleware-Seiten.
4. Der Veranstalter ist für die Durchführung und Verwaltung des Wettbewerbs verantwortlich.
5. Der Wettbewerb wird ausschließlich auf der Grundlage dieser Verordnung und der geltenden Rechtsvorschriften durchgeführt, insbesondere der Bestimmungen des Artikels 919-921 des Bürgerlichen Gesetzbuches vom 23. April 1964 (konsolidierte Fassung des polnischen Gesetzesblatts von 2014, Punkt 121, in der jeweils gültigen Fassung).
§3.
TEILNEHMER
1. Zur Teilnahme am Wettbewerb berechtigt ist jede natürliche Person, die am Tag der Einreichung eines Wettbewerbsbeitrags volljährig und voll geschäftsfähig ist.
§4.
WETTBEWERBSAUFGABE
1. Der Wettbewerb richtet sich an Cafés/Restaurants. Für den Wettbewerb dürfen nur Beiträge eingereicht werden, die unabhängig erstellt wurden und original sind und ausschließlich von der einreichenden Person verfasst wurden.
2. Die Teilnahme am Wettbewerb setzt die Bewältigung der Wettbewerbsaufgabe voraus, bei der es sich um die selbstständige Erstellung einer kreativen und künstlerischen Illustration unter Einsatz rechtlicher Hilfsmittel handelt. Die Wettbewerbsaufgabe sollte eine Datei im AI-Format enthalten, die in einem beliebigen legalen Programm und/oder Tool erstellt wurde, zu dessen Nutzung der Teilnehmer für den Wettbewerb berechtigt ist. Auch Beiträge in anderen Formaten, die vektorisiert werden können, werden im Wettbewerb akzeptiert. Das Werk sollte maximal drei Farben aus der hier verfügbaren Design-Farben-Palette enthalten. Bitte nutzen Sie die Schnellangebots-Stanzlinie.
3. Die Gewinner des Wettbewerbs sind verpflichtet, auf Anfrage des Veranstalters Quelldateien (Produktionsdateien) zur Verfügung zu stellen, die ihre Urheberschaft bestätigen.
4. Jeder Teilnehmer darf nur eine Lösung zur Wettbewerbsaufgabe einreichen.
5. Beiträge zur Wettbewerbsaufgabe dürfen in keiner Weise:
– gegen die in Polen geltenden Gesetze verstoßen,
– Rechte Dritter, insbesondere Persönlichkeitsrechte, Urheberrechte oder gewerbliche (geistige) Schutzrechte, verletzen,
– Diskriminierung aufgrund von Geschlecht, Rasse, Nationalität, Sprache, Religion oder Anstiftung zu Gewalt,
– Beleidigende, vulgäre oder pornografische Inhalte enthalten,
– Werbeinhalte für andere Marken als Emalco Enamelware einschließen,
– gegen andere in der Verordnung enthaltene Bestimmungen verstoßen oder nach der in Absatz 6 dieses Abschnitts genannten Frist eingereicht werden.
§5.
AUSZEICHNUNGEN
1. Der Gewinner des Wettbewerbs erhält folgenden Sachpreis: 50 Stück Emaillebecher mit der vom Veranstalter erstellten Wettbewerbsgrafik. Der Gewinner wird von der Jury (bestehend aus Anna Brzozowska und Waldemar Brzozowski) ausgewählt, die die Beiträge nach folgenden Kriterien bewertet:
- Formale Kriterien: Übereinstimmung der eingereichten Grafik mit der Verordnung und fristgerechte Einreichung der Datei,
Ausführungskriterien: Originalität und Kreativität.
- Der Sachpreis wird auf Kosten von Emalco Enamelware per E-Mail an die vom Gewinner des Wettbewerbs angegebene Adresse gesendet. Der Sachpreis kann nicht gegen einen anderen Preis oder dessen Bargeldäquivalent eingetauscht werden.
§6.
PERSONENBEZOGENE DATEN DER WETTBEWERBSTEILNEHMER
1. Die personenbezogenen Daten der Teilnehmer, sofern es sich bei der Verarbeitung um personenbezogene Daten im Sinne der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen handelt personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung) (Amtsblatt der Europäischen Union L 119, Seite 1) (im Folgenden „DSGVO“), werden ausschließlich für den verarbeitet Die Verarbeitung erfolgt zu den in der Verordnung genannten Zwecken, also zur Durchführung und Abwicklung des Gewinnspiels, und unterliegt dem Schutz der Bestimmungen der DSGVO.
2. Der Datenverantwortliche ist der Veranstalter. Der Veranstalter verarbeitet personenbezogene Daten im Einklang mit den geltenden gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere der DSGVO.
§7.
GEISTIGES EIGENTUM
1. Mit der Übermittlung der Wettbewerbsaufgabenlösung an den Veranstalter erklärt der Teilnehmer, dass er sämtliche Rechte an dieser Lösung besitzt und in keiner Weise eingeschränkt oder belastet wird. Sie bestätigen, dass sie alleiniger Urheber der Lösung sind und dass es sich um ihr eigenes kreatives Werk handelt. Durch die Übermittlung der Wettbewerbsaufgabenlösung an den Veranstalter werden keine Rechte Dritter verletzt. Der Teilnehmer garantiert außerdem, dass diese Rechte während des Wettbewerbs nicht veräußert oder zugunsten Dritter belastet werden. Der Teilnehmer garantiert, dass es sich bei der Lösung der Wettbewerbsaufgabe nicht um eine Weiterentwicklung, Adaption oder Modifikation fremder Arbeiten handelt.
2. Mit Erhalt der Lösung der Wettbewerbsaufgabe räumt der Teilnehmer dem Veranstalter das Recht ein, die Lösung der Wettbewerbsaufgabe oder deren Inhalt für Zwecke im Zusammenhang mit der Organisation und Abwicklung des Wettbewerbs, der Werbung und der Umsetzung etwaiger Annahmen zu nutzen und zu verwalten, ohne dass hierfür zusätzliche Kosten entstehen Entschädigung. Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Wettbewerbsbeiträge während des Wettbewerbs sowie nach dessen Abschluss in den sozialen Medien von Emalco zu veröffentlichen, jedoch nur für Zwecke im Zusammenhang mit dem Wettbewerb. Der Veranstalter behält sich außerdem das Recht vor, Fotos der Gewinnerbecher im Rahmen des Gewinnspielpreises zu veröffentlichen. Die Teilnahme an diesem Wettbewerb bedeutet die uneingeschränkte Annahme und Einhaltung der Teilnahmebedingungen.
3. Der Gewinner des Wettbewerbs muss:
- Markieren Sie unser Unternehmen (@emalcoenamelware) in den sozialen Medien, wenn Sie die Tassen bewerben und verkaufen.
Geben Sie Informationen zum Hersteller auf der Produktkarte am Verkaufsstandort an.
4. Die Datenschutzklausel ergibt sich aus der Erfüllung der Informationspflicht gemäß Artikel 13 der Verordnung (EU) 2016/679 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. April 2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten Daten und zum freien Datenverkehr sowie zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (Datenschutz-Grundverordnung).